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Die Ethik der Kunstrückgabe: Wem gehört das kulturelle Erbe der Welt?

Restitution die Rückgabe von Kulturgut an den Ort oder die Gemeinschaft, der es entrissen wurde gehört zu den umstrittensten Themen der internationalen Museumswelt. Sie liegt im Schnittpunkt von Recht, Ethik, Kolonialismusgeschichte und Kunstgeschichte und entzieht sich einfacher Lösungen. Dieselben Argumente kehren in der Parthenon-Debatte wieder, im Streit um die Benin-Bronzen, in den Forderungen indigener Gemeinschaften in Nordamerika und Australien sowie in der noch immer unvollständigen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Raubkunst.

Die Parthenon-Skulpturen (Elgin Marbles)

Die Parthenon-Skulpturen fast die Hälfte der erhaltenen Bauplastik vom Parthenon, darunter 75 Meter Fries, fünfzehn Metopen und siebzehn Giebelfiguren gelangten zwischen 1802 und 1812 in das British Museum, nachdem Thomas Bruce, der siebte Earl of Elgin, sie unter osmanischer Herrschaft in Athen abnehmen ließ. Elgin berief sich auf eine Genehmigung der osmanischen Behörden; griechische Historikerinnen bestreiten seit Langem, dass ein solches Dokument je existiert habe.

Griechenland fordert die Rückgabe seit den späten 1970er Jahren mit wachsendem diplomatischen Nachdruck, beginnend mit der Schauspielerin und damaligen Kulturministerin Melina Mercouri. Das 2009 eröffnete Akropolismuseum in Athen ließ in seinen Friessälen bewusst Lücken in der genauen Form der in London befindlichen Stücke. Das British Museum verweist auf den British Museum Act 1963, der die dauerhafte Veräußerung von Sammlungsobjekten verbietet. Eine Gesetzesänderung wird seit Jahren diskutiert, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre.

Das Akropolismuseum ist selbst ein Argument: Der 2009 nach Plänen von Bernard Tschumi und Michael Photiadis fertiggestellte Bau am Fuß der Akropolis bietet auf drei Stockwerken rund 14.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Die erhaltenen Originalfragmente aus der Antike, rund 50 Meter Fries aus dem Athener Bestand, sind dort direkt neben maßstabsgetreuen Gipsabgüssen der Londoner Stücke aufgestellt. Der Kontrast zwischen Original und Kopie ist als visuelles Argument gegen die Trennung der Skulpturengruppe konzipiert. Eine Besucherreise nach Athen verbindet heute den Aufstieg zur Akropolis selbst mit dem Museumsbesuch am Fuß des Hügels; der Eintritt liegt im einstelligen Eurobereich.

Die Benin-Bronzen

Die Benin-Bronzen Sammelbegriff für mehr als 3.000 Bronze- und Messingplatten, Skulpturen und Hofobjekte des Königreichs Benin im heutigen Nigeria, mehrheitlich während der britischen Strafexpedition 1897 geraubt sind das umfangreichste und komplexeste laufende Restitutionsverfahren der Museumswelt. Stücke aus der Strafexpedition liegen in über 160 Häusern weltweit; die größten Konvolute befinden sich im British Museum (über 700 Objekte), im Ethnologischen Museum Berlin (580 Objekte), im Weltmuseum Wien, am Smithsonian und in zahlreichen Regionalmuseen Großbritanniens und Deutschlands.

Deutschland bewegte sich am schnellsten und am weitesten. 2022 vereinbarten Bund und Länder die Eigentumsübertragung sämtlicher in deutschen Sammlungen befindlicher Benin-Bronzen an Nigeria; im selben Jahr erfolgten die ersten Übergaben aus dem Humboldt Forum. Das Humboldt Forum in Berlin, 2021 in Teilen des wiederaufgebauten Berliner Stadtschlosses eröffnet, hatte beim Start der Benin-Galerie noch auf Eigentumsübertragung verzichtet; nach der politischen Einigung wurden die Objekte formal an die National Commission for Museums and Monuments in Abuja übertragen. Nigeria kündigte an, die zurückgegebenen Stücke im geplanten Königlichen Museum des Oba von Benin in Benin City dauerhaft zu zeigen. Andere Häuser folgten, doch das Kuratorium des British Museum lehnte 2023 die Eigentumsübertragung ab und einigte sich stattdessen auf langfristige Leihverträge eine Lösung, die keine wirkliche Rückgabe darstellt.

Der Sarr-Savoy-Bericht und Frankreichs Kurs

2018 beauftragten der französische Präsident Emmanuel Macron die Ökonomen Felwine Sarr und die Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy mit einem Gutachten zur Rückgabe afrikanischer Kulturgüter. Ihr Bericht empfahl die Rückgabe von bis zu 90.000 Objekten aus französischen Sammlungen an ihre Herkunftsländer in Subsahara-Afrika; allein das Musée du quai Branly Jacques Chirac in Paris verwahrt rund 70.000 afrikanische Objekte.

Der Bericht löste eine intensive Debatte aus: Befürworter sahen ihn als überfällige Anerkennung kolonialzeitlicher Verluste; Kritikerinnen aus dem Museumsbereich warnten vor dem Verlust des sogenannten universellen Museums. Frankreich verabschiedete 2020 ein Gesetz, das die Rückgabe von 26 Objekten an Benin und 9 Säbeln an Senegal ermöglichte ein erster konkreter Schritt, dem aber noch kein systemischer Folgemechanismus gefolgt ist. Das quai Branly selbst, entworfen von Jean Nouvel und 2006 eröffnet, bleibt als Aufbewahrungsort und als Ort der Diskussion gleichzeitig zentral.

Repatriierungspolitik des Smithsonian

Die Smithsonian Institution betreibt eines der umfangreichsten Repatriierungsprogramme der Welt. Das National Museum of Natural History unterhält ein eigenes Repatriierungsbüro, das Ansprüche nach dem Native American Graves Protection and Repatriation Act (NAGPRA) und nach dem National Museum of the American Indian Act von 1989 bearbeitet.

Seit 1990 hat das Smithsonian mehr als 10.000 menschliche Überreste sowie 420.000 zugehörige Grabbeigaben, heilige Objekte und Objekte kulturellen Erbes an Stammesnationen und einheimische hawaiianische Organisationen zurückgegeben. Das Verfahren verlangt detaillierte Provenienzforschung, formale Anträge und mehrjährige Konsultationsprozesse. 2023 hat das US-Innenministerium die Fristen für die NAGPRA-Umsetzung deutlich verkürzt. Das 2004 an der National Mall eröffnete National Museum of the American Indian, das vom Architekten Douglas Cardinal entworfen wurde, ist selbst ein Ergebnis dieser Gesetzgebung und beherbergt Sammlungen, die in enger Zusammenarbeit mit indigenen Gemeinschaften aufgebaut worden sind.

Australien: Rückgaben an indigene Gemeinschaften

Das vom Australian Institute of Aboriginal and Torres Strait Islander Studies (AIATSIS) koordinierte Bundesprogramm hat seit den 1980er Jahren die Rückgabe von Vorfahrenresten und geheim-heiligen Gegenständen aus Einrichtungen in Großbritannien, Europa und Nordamerika ermöglicht. 2022 wurden eigene Mittel bereitgestellt und bilaterale Abkommen mit Großbritannien und anderen Staaten geschlossen.

Das Programm umfasst nicht nur institutionelle Sammlungen, sondern auch Privatbestände. Anfragen kommen von australischen Gemeinschaften; Übersee-Häuser haben innerhalb definierter Fristen zu reagieren. Die Rückführung von Knochen, die im 19. Jahrhundert für rassenkundliche Zwecke gesammelt wurden, hat dabei besondere Dringlichkeit. Das Museum Victoria in Melbourne und das South Australian Museum in Adelaide haben eigene Repatriierungsprogramme entwickelt und gelten als Vorbilder für institutionelle Zusammenarbeit mit Gemeinschaften.

NAGPRA 1990 und seine Folgen

Der Native American Graves Protection and Repatriation Act, im November 1990 von Präsident George H. W. Bush unterzeichnet, verpflichtete alle bundesfinanzierten Museen und Bundesbehörden, ihre Bestände an menschlichen Überresten, Grabbeigaben, heiligen Objekten und Objekten kulturellen Erbes der amerikanischen Ureinwohner zu inventarisieren und auf Antrag an direkte Nachkommen und kulturell verbundene Stämme zurückzugeben. Das Gesetz gilt für mehr als 1.000 Institutionen und hat die ethnografische Sammlungspraxis in den USA tiefgreifender verändert als jede frühere Regelung.

Drei Jahrzehnte Praxis haben zugleich Grenzen sichtbar gemacht. Viele Objekte stammen aus einer Zeit ohne belastbare Provenienzdokumentation. Mit der Reform von 2023 wurde die Beweislast umgekehrt: Häuser müssen nun begründen, warum ein Objekt nicht zurückzugeben sei.

NS-Raubkunst: Sammlung Gurlitt und WJRO

Die systematische Beraubung jüdischer Familien durch das NS-Regime zwischen 1933 und 1945 erzeugt eine Restitutionskategorie eigener Art: dokumentierter individueller Besitz, dokumentierter erzwungener Verlust, oft identifizierbare Erbinnen und Erben, deren Ansprüche jedoch häufig vom Markt und von Institutionen blockiert worden sind.

Die Entdeckung von über 1.400 Werken in der Münchner Wohnung von Cornelius Gurlitt 2012 dessen Vater Hildebrand als Kunsthändler für das NS-Regime gearbeitet hatte richtete den internationalen Scheinwerfer auf den Verbleib geraubter Kunst in Privathand. Das Kunstmuseum Bern übernahm den Bestand unter komplexen Bedingungen; eine eigene Task Force erforschte die Provenienzen. Bis 2023 wurden etliche Werke an Erbinnen zurückgegeben, andere bleiben strittig. Unter den zurückgegebenen Werken befanden sich Stücke von Henri Matisse und Max Beckmann, deren Verlustgeschichten exemplarisch für Tausende ähnliche Fälle stehen.

Die World Jewish Restitution Organisation (WJRO) arbeitet international auf Grundlage der Washington Principles on Nazi-Confiscated Art von 1998, einer von 44 Staaten unterzeichneten Selbstverpflichtung. Die Umsetzung ist uneinheitlich: Deutschland und Österreich haben staatlich geförderte Provenienzforschungsprogramme, andere Unterzeichnerstaaten hinken hinterher. Die Deutsche Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, 2003 gegründet, vermittelt in Streitfällen zwischen privaten Erbinnen und öffentlichen Einrichtungen; ihr Nachfolger, die 2021 eingerichtete Limbach-Kommission, hat breiteren Zugang und schärfere Befugnisse erhalten.

Das UNESCO-Übereinkommen 1970 und seine Grenzen

Den wichtigsten internationalen Rechtsrahmen bildet das UNESCO-Übereinkommen von 1970 über die Mittel zur Verhinderung und Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, dem bislang rund 140 Staaten beigetreten sind. Es verbietet den Handel mit nach 1970 unrechtmäßig ausgegrabenen oder ausgeführten Objekten und verpflichtet Vertragsstaaten zur Rückgabe gestohlenen Kulturguts.

Das zentrale Problem: Das Übereinkommen wirkt nicht rückwirkend. Die meisten Restitutionsstreitigkeiten betreffen Objekte, die vor 1970 und oft Jahrzehnte oder Jahrhunderte früher aus ihren Ursprungskontexten entfernt wurden. Für diese Zeiträume fehlt ein verbindliches internationales Instrument. Die UNIDROIT-Konvention von 1995 geht weiter und erlaubt Rückgabeansprüche auch für gestohlene oder illegal ausgegrabene Objekte vor 1970, doch haben weit weniger Staaten sie ratifiziert.

Die Fragen, die die Restitutionsdebatte aufwirft, lassen sich nicht eindeutig beantworten. Die Karte zeigt viele der Häuser, die im Zentrum dieser Debatten stehen vom Akropolismuseum bis zum Humboldt Forum.