Die Debatte um die Entsammlung
Kaum ein museumsethisches Thema reagiert so empfindlich auf Konjunkturen wie die Entsammlung. Wer ein Werk dauerhaft aus der Sammlung entfernt, muss begründen, was er tut — gegenüber dem Verband, der Öffentlichkeit, oft auch dem Spender. Die folgende Übersicht zeichnet die Eckpunkte der internationalen Debatte nach.
Was Entsammlung bedeutet
Entsammlung — international meist "deaccessioning" genannt — bezeichnet die formelle Entfernung eines Objekts aus dem permanenten Bestand eines Museums. In der Regel geschieht das durch Verkauf, durch Transfer an ein anderes Museum oder durch Vernichtung (bei irreparablen Schäden). Es gehört zu den umstrittensten Handlungen, die ein Haus vornehmen kann.
AAM- und AAMD-Kodizes
Die nordamerikanischen Verbände — American Alliance of Museums und Association of Art Museum Directors — verlangen, dass Erlöse aus Entsammlung ausschließlich zum Ankauf neuer Werke verwendet werden, nicht zur Deckung laufender Betriebskosten. Verstöße können zu Sanktionen führen, einschließlich Leihverboten und Ausschlusskonsequenzen.
Die Pandemie-Lockerung 2020-22
Während der Corona-Pandemie lockerte die AAMD ihre Regeln vorübergehend: Erlöse durften vorübergehend auch für "collection care" eingesetzt werden, jedoch weiterhin nicht für reine Betriebskosten. Die Ausnahme lief im April 2022 aus.
Brooklyn Museum 2020
Das Brooklyn Museum verkaufte im Oktober 2020 zwölf Werke (darunter ein Cranach und ein Courbet) bei Christie's unter Berufung auf die Pandemie-Lockerung. Die Erlöse flossen in die Sammlungspflege; die Aktion löste eine heftige Debatte aus, ob das Verständnis von "collection care" zu weit gefasst worden war.
Berkshire Museum 2017-18
Der Plan des Berkshire Museum in Massachusetts, 2017 vierzig Werke zu verkaufen — darunter zwei Norman Rockwells — führte zu einer Klage und AAMD-Sanktion. Das Haus verteidigte sich mit dem Hinweis, ohne den Verkauf drohe die Schließung; der Konflikt blieb ungelöst und prägt die Diskussion bis heute.
Detroit Institute of Arts 2013-14
Im Detroiter Insolvenzverfahren wurde 2013-14 die Möglichkeit erwogen, Werke des DIA zur Befriedigung städtischer Gläubiger zu verkaufen. Der "Grand Bargain" — philanthropische und bundesstaatliche Beiträge — schützte schließlich die Sammlung und gilt als Modellfall für die Verschränkung von Kulturgüterschutz und kommunaler Finanzpolitik.
Europäischer Kontext
Die meisten europäischen Nationalmuseen dürfen gesetzlich gar nicht entsammeln. Das französische Prinzip der "inaliénabilité" für nationale Sammlungen ist das strengste Beispiel; in Deutschland gibt es ähnliche, wenn auch nicht ganz so strikte Bestimmungen für staatliche Bestände. In Italien und Spanien gelten national codifizierte Verbote.
Konservatorische Entsammlung
Manche Entsammlungen sind unstrittig: Dubletten, irreparabel geschädigte Werke, Objekte außerhalb des Sammlungsprofils. Solche Transaktionen sind Routine und machen selten Schlagzeilen — sie dokumentieren vielmehr eine professionelle Verwaltung der Bestände.
Reformvorschläge
Verschiedene Vorschläge versuchen, den Prozess transparenter zu gestalten: gestufte Restitutionsprogramme, Museum-zu-Museum-Tauschnetzwerke, öffentliche Entsammlungsregister. Ein einheitlicher europäisch-amerikanischer Standard zeichnet sich bisher nicht ab.
Auf der Karte lassen sich Häuser markieren, deren Entsammlungspraxis öffentlich dokumentiert ist — ein guter Einstieg in das Thema vor dem nächsten Besuch.